Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (AHS/BHS) oder
- Studienberechtigungsprüfung/Berufsreifeprüfung oder
- anerkennbares ausländisches Zeugnis: WICHTIGER HINWEIS für BewerberInnen mit nicht-österreichischen Reifeprüfungszeugnissen oder
- einschlägige berufliche Qualifikationen die den Abschluss (vgl. FHStG, §4Abs5) einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Fachschule für Sozialberufe bzw. eines nach Umfang und Anforderung vergleichbaren Ausbildungsganges im psychosozialen Bereich beinhalten. Als geeigneter Beruf wird angesehen ein Lehrberuf aus dem Bereich Gesundheits- und Körperpflege, wobei als Voraussetzung eine mindestens 6-wöchige Praxis im psychosozialen Bereich vor Beginn des Studiums nachzuweisen ist. Außerdem sind vor Beginn des Studiums die Zusatzprüfungen Mathematik 1 und Englisch 2 nachzuweisen.
- Nachweis der deutschen Sprache (§4/6 FHStG): Die Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt.
- Studienberechtigungsprüfungen für sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen, welche die Fächer Aufsatz, Mathematik 1, Englisch 2 und zwei Wahlfächer umfassen.
-
Studienberechtigungsprüfungen für die Studienrichtungen Pädagogik
(Aufsatz, Geschichte 2 und drei Wahlfächer), Psychologie (Aufsatz,
Mathematik 2, Biologie und zwei Wahlfächer), Philosophie (Aufsatz,
Geschichte 2 und drei Wahlfächer) und Politikwissenschaft (Aufsatz,
Geschichte 2, lebende Fremdsprache 1 und zwei Wahlfächer), sofern in
jedem Fall Mathematik 1 und die geforderten Fremdsprachenkenntnisse,
Englisch 2, spätestens bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns
nachgewiesen werden.
Informationen über Studienberechtigungs-, Berufsreife- bzw. Zusatzprüfungen erhalten Sie im Studiengangssekretariat.
Was Sie mitbringen
Als angehende/r Sozialarbeiter/in verfügen Sie über ein hohes Interesse für gesellschaftliche Entwicklungen und eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Zu den Anforderungen des Studiums sowie der Ausübung einer professionellen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit zählt darüber hinaus die Fähigkeit zur Selbstreflexion und ein gutes sprachliches Ausdrucksvermögen.
Aufnahmeverfahren
Alle BewerberInnen, die zum Studiengang Soziale Arbeit zugelassen werden möchten, durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren:
- Bewerbung: online oder schriftlich
- Motivationsbericht (Achtung: ist Teil des Aufnahmeverfahrens und wird bewertet!)
- Test über sprachliche Fähigkeiten und sozialpolitische Kenntnisse
- Gruppenassessment
- persönliches Gespräch
Aufnahme berufsbegleitendes Studium
Für die Aufnahme in die berufsbegleitende Form ist eine berufliche Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen sehr erwünscht. Grundvoraussetzungen für die Bewältigung des berufsbegleitenden Studiums:
- Englisch auf Maturaniveau (Sollten Sie sich in der schriftlichen und mündlichen Ausdrucksweise nicht fit fühlen, empfehlen wir vor Beginn des Studiums Auffrischungskurse zu besuchen.)
- PC-Kenntnisse auf ECDL-Niveau (Wir setzen
Internetzugang voraus)
Aufnahmetermine
16./17. April (schriftlicher Test und Gruppenassessment)
und 8. bis 10. Mai 2012 (Einzelgespräche)
Es ist jeweils ein Termin zu wählen. Verständigungen erfolgen per E-Mail.
Bewerbungsfrist
Achtung! 6. April 2012 (es gilt das Datum des Poststempels)
Bewerbung
- Online-Bewerbung oder
- schriftlich
Wenn Sie sich schriftlich bewerben, melden Sie sich bitte mittels folgender Unterlagen für das Aufnahmeverfahren an:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Personenbogen
- Motivationsbericht (Achtung: ist Teil des Aufnahmeverfahrens und wird bewertet!)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Abschlusszeugnis bzw. (vollständiges) Maturazeugnis (Kopie) bzw. der Nachweis der Studienberechtigungsprüfung bzw. facheinschlägigen Zusatzprüfung

