Das Web 2.0 und ein Recht auf Vergessenwerden

Bachelor-Studiengang IT Security

Aron Molnar, BSc
19.09.2014

Ausgangslage

Sind Daten im Internet einmal veröffentlicht, so sind sie für immer gespeichert. Dazu zählen nicht nur Daten, die man bewusst mit der Öffentlichkeit teilt, sondern auch die Benutzung von Suchmaschinen, das Einloggen auf Plattformen oder schlicht und einfach das Besuchen von Webseiten. In den vergangenen Jahrtausenden gab es viele Bestrebungen Informationen zu behalten. Moderne Technologien kehrte das „Standardverhalten“ des Vergessens zu jenem des „Nicht Vergessen Könnens“ um. Die persistente Speicherung von Informationen führt nicht nur zu einer Problematik in zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Bereichen. Sie schränkt auch den freien Willen der Bevölkerung ein und kann eine ernsthafte Gefährdung der Demokratie zur Folge haben.

Ziel

In dieser Arbeit wird analysiert, ob Politik, datenverarbeitende Organisationen oder die Menschen selbst für die Durchsetzung des Rechts auf Vergessenwerden verantwortlich sind. Des Weiteren soll ein Kriterienkatalog für Organisationen erarbeitet werden, in welcher Aspekte aufgeführt werden, die beachtet werden müssen, um das Recht auf Vergessenwerden gewährleisten zu können.

Ergebnis

Die Untersuchung dieser Arbeit, ob Politik, datenverarbeitende Organisationen oder die Menschen selbst für die Durchsetzung des Rechts auf Vergessenwerden verantwortlich sind ergab, dass die Politik nur eingeschränktes Interesse an verbessertem Datenschutz zeigt und einzelne Personen über nur wenige effektive Mittel zum Schutz ihrer Daten verfügen. Die größte Macht zur Durchsetzung des Rechts auf Vergessenwerden haben in der Praxis jene Organisationen, denen personenbezogene Daten zur Verarbeitung überlassen werden.

Auch für Organisationen kann sich ein Prozess zur regelmäßigen Löschung von Daten als äußerst kompliziert darstellen. Zu diesem Zweck wurden viele der zu beachtenden Aspekte für ein Recht auf Vergessenwerden beschrieben und analysiert. Ein Kriterienkatalog wurde erarbeitet, der Organisationen dabei unterstützen soll, die Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten zu verbessern und das Recht von Personen auf Vergessenwerden zu respektieren. Die Umsetzung und Anwendung des erarbeiteten Kriterienkatalogs wird sich für Organisationen meist als großer Aufwand herausstellen. Nur eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Recht auf Vergessenwerden kann zur Honorierung der Menschen führen. Bestenfalls wird der Kriterienkatalog bereits zum Design neuer Services und Webplattformen verwendet.

FH-Betreuer: FH-Prof. Mag. Dr. Simon Tjoa