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Doktorat an der Universität als FH-Absolvent*in
Alle Infos zum Doktoratsstudium
Der erfolgreiche Abschluss eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges (ordentlicher Studiengang iSd FHG) berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität.
Der Abschluss eines außerordentlichen Master-Studiums (Hochschullehrgang iSd § 9 FHG) berechtigt nicht zu einem weiterführenden Doktoratsstudium.
Die konkreten Studiengänge sind in Verordnungen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfasst. Details erfahren Sie hier:
BGBl II 2017/218
BGBl II 2019/105
BGBl II 2021/553
Doktoratsprogrammen und Forschungskooperationen der FH St. Pölten
Auf unserer Research-Website finden Sie:
- Details zu laufenden Doktoratsprogrammen (z. B. Visual Heritage oder Technology, Innovation, and Cohesive Societies)
- Infos zu Forschungskooperationen und gemeinsamer Betreuung