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Kollegiumsleitung wiederbestellt

Alois Frotschnig und Susanne Roiser wurden als Kollegiumsleitung für eine weitere Funktionsperiode von drei Jahren wiederbestellt

Die Kollegiumsleitung der FH St. Pölten
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Die Wiederbestellung beruht auf § 10 Abs 3 Z 1 FHG iVm § 45 der Satzung, Teil 1 und bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Kollegiums und der Zustimmung des Erhalters. Die Kollegiumsmitglieder haben in der Sitzung am 07.03.2023 dem Antrag auf Wiederbestellung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, die Geschäftsführung in ihrer Sitzung am 13.03.2023 zugestimmt. Das Kollegium wird noch im Sommersemester neu gewählt, die Wahlkundmachung wird am 12.04.2023 erfolgen.

Sicherung der Qualität der Lehre

Zentrale Aufgabe des Kollegiums laut § 10 FHG sind die strategische Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau im Einvernehmen mit dem Erhalter, die Inhaltliche Koordination des gesamten Lehrbetriebes und die Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung sowie Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienpläne.

„Wir schätzen das Vertrauen unser Kolleg*innen im Kollegium sehr. Gemeinsam wollen wir den eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen und die qualitätsvolle Lehre im Sinne der FH-Strategie weiterentwickeln“, so Alois Frotschnig und Susanne Roiser.

„Im Namen der Geschäftsführung gratulieren wir der wiederbestellten Kollegiumsleitung. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Kollegiumsleitung, dem Kollegium und der Geschäftsführung ist für eine erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Fachhochschule besonders wichtig. Die Wiederbestellung zeugt von dem großen Vertrauen in die beiden Kolleg*innen und die bisherigen Erfolge“, sind Johann Haag und Hannes Raffaseder, Geschäftsführer der FH St. Pölten, überzeugt.