Nostrifizierung

Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses

Nostrifizierung bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Studiums durch die Kollegiumsleitung einer Fachhochschule im Wege eines Verwaltungsverfahrens.

Nach erfolgter Nostrifizierung (Bescheid) kann der*die Berechtigte

  • den entsprechenden inländischen akademischen Grad führen und
  • ist zur Ausübung jener Berufe berechtigt, welche in Österreich den entsprechenden Studienabschluss erfordern.

An der FH St. Pölten kann derzeit für folgende Studien ein Antrag auf Nostrifizierung bei der Kollegiumsleitung eingebracht werden:

  • Physiotherapie (Bachelor)
  • Diätologie (Bachelor)
  • Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (Bachelor)

Ein Antrag auf Nostrifizierung eines an einer ausländischen (Fach-)Hochschule absolvierten Studienabschlusses setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend

  • für die Berufsausübung oder
  • für die Fortsetzung der Ausbildung

der Antragsteller*in in Österreich erforderlich ist.

Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung bei Kollegiumsleitungen anderer Fachhochschulen einzubringen.

Von der Nostrifizierung ist die EU-EWR-Anerkennung (+Schweiz) zu unterscheiden, mit welcher Ausbildungen aus EU-EWR-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Für die EU-EWR-Anerkennung ist nicht die Kollegiumsleitung einer Fachhochschule, sondern je nach Ausbildung eine andere Stelle zuständig. Besteht der Berufszugang ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere den Anerkennungsrichtlinien innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz, ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und deswegen nicht möglich.

Welche Stelle für die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung zuständig ist, kann unter www.berufsanerkennung.at abgefragt werden. 

Nähere Informationen zur Nostrifizierung an der FH St. Pölten:

Ablauf