Doktorat an der Universität als FH-Absolvent*in

Alle Infos zum Doktoratsstudium

Der erfolgreiche Abschluss eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges (ordentlicher Studiengang iSd FHG) berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität.

Der Abschluss eines außerordentlichen Master-Studiums (Hochschullehrgang iSd § 9 FHG) berechtigt nicht zu einem weiterführenden Doktoratsstudium.

Die konkreten Studiengänge sind in Verordnungen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfasst. Details erfahren Sie hier:
BGBl II 2017/218
BGBl II 2019/105
BGBl II 2021/553