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Automatisierungstechniken für Polizei und Justiz

Part Man, Part Machine, All Cop: Automation in Policing

Automatisierungstechniken für Polizei und Justiz
Copyright: Martin Lifka Photography, FH St. Pölten

Lukas Daniel Klausner, Researcher am Institut für IT-Sicherheitsforschung an der FH St. Pölten, und seine Projektkollegin Angelika Adensamer von der Wiener Forschungseinrichtung VICESSE sind am 20. August auf der EASST+4S Joint Conference in Prag (bzw. online) vertreten. Sie werden dort im Panel „Digital Technologies in Policing and Security“ ihr Paper „‘Part Man, Part Machine, All Cop’: Automation in Policing“ diskutieren. 

EASST steht für European Association for the Study of Science and Technology. Die Organisation wurde im Jahr 1981 gegründet und vertritt Akademiker*innen und Researcher*innen im Bereich der Wissenschafts- und Technologieforschung, der sozialen Innovationsanalyse und verwandten Wissensgebieten. Die EASST ist eine eingetragene Non-Profit-Organisation in den Niederlanden.

Automatisierung und Algorithmen: Freund oder Feind für Polizei und Justiz

Seit dem späten zwanzigsten Jahrhundert prägt die Digitalisierung die Polizeiarbeit mehr und mehr. Von prädiktiven Überwachungsmethoden über die Vorhersage von Rückfallkriminalität bis hin zur automatisierten biometrischen Identifikation an den Grenzen werden in mehr und mehr Aspekten der Polizeiarbeit Automatisierungstechniken eingesetzt.

Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) im Jahr 2018 müssen Fluglinien beispielsweise der Polizei die PNR-Daten aller Passagiere zur Verfügung stellen. Das Ergebnis ist eine riesige Datenbank (mit über 12 Millionen Einträgen allein für Österreich), die von einem Algorithmus nach „verdächtigen“ Personen und Verhaltensweisen durchkämmt wird. Aufgrund seiner prädiktiven und explorativen Eigenschaften stellt das PNR-System ein Beispiel für die problematische Technik der vorausschauenden Überwachung dar.

Datenschutzrechtliche Probleme bei der Nutzung von Automatisierung

Automatische Verdachtsgenerierung ist rechtlich umstritten. Die neue Regelung in Paragraph 11 der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Prävention, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten verbietet automatisierte Entscheidungen explizit. Besonders die PNR-Richtlinie steht in der Kritik, Grundrechte zu verletzten, und es laufen Verfahren in Österreich, Belgien und Deutschland – zwei dieser Verfahren werden aktuell vom Europäischen Gerichtshof behandelt.

Automatisierung ist auch im Hinblick auf Arbeitnehmer*innenrechte ein Thema, da es um Themen wie die Autonomie und rechtliche Verantwortlichkeit jener Personen geht, die letztlich mit der Durchsetzung der Gesetze betraut sind.

Vorschau auf die Panel-Diskussion

Im Panel am 20. August auf der EASST beschäftigen sich Lukas Daniel Klausner und Angelika Adensamer mit der Automatisierung im Polizeiwesen (besonders mit dem PNR-System) unter dem Gesichtspunkt von Grundrechten und Datenschutzregelungen sowie Arbeitnehmer*innenrechte und analysieren Fragestellungen zu Rechenschaftspflicht und Transparenz in algorithmenunterstützten Entscheidungs- und prädiktiven Überwachungssystemen.

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Dipl.-Ing. Dr. Klausner Lukas Daniel, BSc

Dipl.-Ing. Dr. Lukas Daniel Klausner, BSc

Researcher Institut für IT Sicherheitsforschung Department Informatik und Security