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Stellungnahme Erwachsenenschutzgesetz

Mit dem geplanten Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes soll die Autonomie der Betroffenen deutlich in den Mittelpunkt rücken und Instrumente der unterstützten Entscheidungsfindung an Bedeutung gewinnen. Dies ist dringend notwendig, um Ziele der Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Anlässlich der Gesetzesänderung fand am 26. Jänner 2018 an der FH St. Pölten die Arbeitstagung "Unterstütze Entscheidungsfindung" statt. Expertinnen und Experten stellten Beispiele unterstützter Entscheidungsfindung vor und erörterten, welche Maßnahmen zur guten Unterstützung bei Entscheidungen besonders wichtig sind. Thema war auch, welche Aus- und Weiterbildungen für unterstützte Entscheidungsfindung an den Fachhochschulstudiengängen der Sozialen Arbeit in Zukunft angeboten werden sollten. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Department Soziales der FH St. Pölten in Kooperation mit dem Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds).

Unterstütze Entscheidungsfindung: Tagung an der FH St. Pölten

In Ihrer Eröffnungsrede zur Tagung betonte FH-Prof. DSA Mag. (FH) Christine Haselbacher, Leiterin des Departments Soziales an der FH St. Pölten: "Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist gleichzeitig ein Gesetz der Erwachsenenrechte. Nämlich der Rechte auf Beteiligung an Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen. Und der Rechte auf Schutz, wo die Gefahr der Ausbeutung oder des Missbrauchs besteht. In seiner Entstehungsgeschichte steckt demokratiepolitische Kraft. Betroffene Personengruppen waren von Anfang an mit einbezogen."

Unter den über 100 Tagungsteilnehmenden aus allen Teilen Österreich bestand große Einigkeit, dass das neue Erwachsenenschutzgesetz für die betroffenen Personen große Fortschritte bringen wird. Auch die beispielhafte Art und Weise, wie Betroffene bereits in den Gesetzeswerdungsprozess eingebunden waren, fand wiederholt positive Erwähnung. Die Tagung wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen und unter Beteiligung der Organisationen SVZ - Selbstvertretungs-Zentrum für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Empowermentcenter Linz und knack:punkt Salzburg geplant. Selbstbestimmt Leben Österreich, der Österreichische Behindertenrat, die Lebenshilfe Österreich, die Volkshilfe Österreich, das Hilfswerk Österreich, Caritas Österreich, Pro Mente Austria, das Österreichische Institut für Validation und die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger haben die Veranstaltung unterstützt.

Forderung nach Umsetzung des Gesetzes

Die derzeit medial kolportierten rückschrittlichen Entwicklungen rund um das Inkrafttreten und die finanzielle Absicherung beobachten wir daher mit großer Sorge. Die deutlichen Reaktionen der Selbstvertretungsorganisationen sind aus unserer Sicht völlig nachvollziehbar.

Aus unserer Sicht einer Ausbildungs- und Forschungseinrichtung schließen wir uns daher dezidiert den Forderungen des Österreichischen Behindertenrats, des Behindertenanwalts, der Lebenshilfe, des Vertretungsnetzes und Selbstbestimmt Leben Österreichs an:

  • Verbindlichkeit bei der Umsetzung der einstimmig beschlossenen Gesetzesvorlage
  • Keine Aufschiebung – Inkrafttreten am 01. Juli 2018
  • Ausreichende finanzielle Ausstattung der geplanten Maßnahmen
  • Politisches Bekenntnis der Bundesregierung zu den Zielsetzungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)

Die Departmentleitung

in Vertretung für das Department Soziales