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Ombudsstelle für Studierende
Die Ombudsstelle unterstützt Studierende dann, wenn studienrechtliche Themen nicht innerhalb des Studiengangs oder der Hochschule geklärt werden konnten – etwa nach wiederholten Prüfungsantritten, kommissionellen Prüfungen oder bei anderen rechtlichen Fragen rund ums Studium. Sie ist in ihrer Funktion weisungsfrei und unparteiisch.
Aufgaben der Ombudsstelle
- Beratung und Orientierung bei komplexen studienrechtlichen Anliegen
- Entwicklung von Handlungsoptionen und Begleitung bei nächsten Schritten
- Vermittlung in Konflikten rund um Studium, Lehre und Prüfungen
- Förderung der Kommunikation zwischen Studierenden und Hochschule
- Identifikation wiederkehrender Probleme zur kontinuierlichen Verbesserung des Studienumfelds
Die Ombudsstelle kann NICHT
- Hochschulangehörigen Weisungen erteilen
- bestehenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Satzung) abändern
- Bescheide aufheben
- in laufende Verfahren eingreifen
- bei Gericht vertreten
Die Ombudsstelle ist nicht für allgemeine Unterstützungs- und Beratungsangebote im Zusammenhang mit dem studentischen Leben zuständig (z. B. Stipendien, Förderungen, Wohnen, Soziales…). Informationen dazu findest du hier.
Die Ombudsstelle ist beratend und vermittelnd tätig, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Sie ergänzt das bestehende Unterstützungsangebot an der Fachhochschule und arbeitet eng mit anderen Organisationseinheiten innerhalb des Hauses zusammen.
Ansprechperson
Mag. Barbara Biribauer
E: ombudsstelle_studierende@fhstp.ac.at
T: 02742 / 313 228 - 206