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"Wo richte ich den Hubschrauberlandeplatz ein?"

Großschadensereignisse und Katastrophen richtig beurteilen

Kursteilnehmer*innen mit Referenten
Copyright: David Fladl

Ein Zugunglück, ein verunfallter Reisebus, ein terroristischer Akt. Niemand wünscht sich, bei so einem Ereignis dabei zu sein. Dass die Rettungsorganisationen aber darauf vorbereitet sein müssen, steht außer Zweifel. Im Rahmen der Ausbildung zur Rettungssanitäter*in im Lehrgang Präklinische Versorgung und Pflege wurden mit den Studierenden solche Szenarien durchbesprochen und auch mittels Planspiel geübt.

Goßschadensspezialist und Gesundheitsjurist als Referenten

  • Wo errichte ich meine SanHist (Sanitätshilfsstelle)?
  • Wo parke ich eintreffende Rettungsfahrzeuge ohne die Abfahrt zu behindern?
  • Wo richte ich den Hubschrauberlandeplatz ein?
  • In welches Klinikum kann ich wie viele Verletzte bringen?

Alle diese Fragen, und noch viel mehr, stellen sich der Sanitäter*in bei einem Großschadensereignis. Um auf diese Fragen eine Antwort zu haben und auch in Stresssituationen besonnene Entscheidungen zu treffen, vertieften sich die Studierenden mit David Fladl, Absolvent des Lehrganges Präklinische Versorgung und Pflege und Großschadensspezialist beim Roten Kreuz Bruck an der Mur, in diesem Thema.

Ein weiterer Fachreferent an diesem Tag war der Gesundheitsjurist Michael Halmich, der mit den Studierenden knifflige rechtliche Fallbeispiele aus dem Bereich des Rettungswesens löste.

Aktuelle Entwicklungen im Rettungswesen

Um den Studierenden auch die Geschichte und die aktuellen Entwicklungen in den Rettungsorganisationen zu erläutern, referierten der Rot Kreuz Mitarbeiter Günter Stix und Modulleiter Stefan Rottensteiner zum Thema Rettungswesen und klärten über einige Mythen im Rettungsdienst auf.


Alle Studierenden hatten sichtlich Spaß an den interaktiven Vorträgen, was sich auch am positven Feedback am Ende der Veranstaltung zeigte.

Interesse? 

Der Akademische Lehrgang Präklinische Versorgung und Pflege kann zusätzlich zum Studium Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden. Damit erlangen Sie neben der Berufsberechtigung für Gesundheits- und Krankenpflege auch jene für Rettungs- und Notfallsanitäter*in. Bis 31. Mai 2020 können Sie sich für das Studienjahr 2020/21 bewerben. 

Alle Infos zum Studiengang Gesundheits- und KrankenpflegePLUS