Auslandsstudienbeihilfe für StudienbeihilfenbezieherInnen
StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung eines Auslandssemesters "Auslandsstudienbeihilfe" bei der Stipendienstelle Wien beantragen.
Mehr Infos finden Sie hier.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Studiums sind, können die Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Die Antragsformular für die Auslandsstudienbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.
StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansuchen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD ist). Zusätzlich erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden. Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von der LLP NA/ÖAD ausbezahlt.
Auslandsstipendien der Bundesländer
Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich
Das Land Niederösterreich vergibt Auslandsstipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 1.7.2008 in Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium absolvieren.
Mehr Infos: www.topstipendien.at
Stipendien anderer Bundesländer
Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z.B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD.
Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten
Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt im Studienjahr 2011/12 wiederum 11 einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je EUR 1.000,- an Studierende, die im Rahmen ihres regulären Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden auch wieder 3 einmalige Förderstipendien in der Höhe von je EUR 2.000,- an Studierende vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr 2011/12 realisieren oder realisiert haben. Nähere Informationen finden Sie in der
Bewerbungsformulare:
- Bewerbungsformular Leistungsstipendium
(bei einem Auslandsstudium/Auslandspraktikum im Studienjahr 2011/12)
Einreichstelle: Daniela Lohner, International Office, Raum 1.28 - Bewerbungsformular Förderstipendium
(bei einem internationalen Vorhaben im Studienjahr 2011/12)
Einreichstelle: Michaela Lechner, Research Office, Raum 1.38
Bewerbungsfrist:
15. Juni 2012
Marshallplanstipendium für Technik-Studierende in den USA
Technik-Studierende, die ein 3- bis 5-monatiges anrechenbares Studium
an einer Universität in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium
bewerben.
Höhe des Stipendiums für Bachelor-Studierende: EUR 3.000,-
Höhe
des Stipendiums für Master-Studierende: EUR 5.000,-
Die Nominierung
erfolgt im International Office.
Mehr Infos: www.marshallplan.at, E-Mail
FKTG-Stipendium für Studierende der Technik
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt.
Mehr Infos: www.fktg.de/studium.asp?id=30
Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung
Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an Hochschulen ab dem zweiten Studienabschnitt, sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für drei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.
Mehr Infos finden Sie hier.
Weitere Auslandsstipendien:
