Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über häufig genutzte Fördermöglichkeiten für Auslandsstudienaufenthalte.
Erasmus+ Förderung
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Sowohl für einen Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule als auch für ein Praktikum im europäischen Ausland können Sie Erasmus+ Förderung beantragen. Graduierte können ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum an ihren Studienabschluss anschließen.
Folgende Länder nehmen am Erasmus+ Programm teil: Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Die Höhe des Erasmus-Zuschusses wird jährlich von der Österreichischen Nationalagentur Erasmus+ festgesetzt und richtet sich nach den Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder. Die Beantragung und Auszahlung des Erasmus-Zuschusses erfolgen über das FH-Service International Relations. Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der Verfügbarkeit der vorhandenen Erasmus+ Mittel.
Erasmus+ Zuschusshöhen 2021/22
Jede*r Studierende kann pro Studienzyklus (Bachelor, Master) bis zu 12 Monate lang für Studienaufenthalte und/oder Praktika mit Erasmus+ gefördert werden. Damit sind grundsätzlich auch mehrere Aufenthalte im Rahmen eines Studiums möglich.
Detailinfos zu den Zuschusshöhen 2021/22, sowie Prioritäten bei der Vergabe finden Sie in den eCampus-Kursen (Auslandsstudium und Auslandspraktikum).
Top-ups: Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen beantragt werden:
- Green Travel: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen
- Fewer Opportunities für Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende, die Studienbeihilfe beziehen
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit stattdessen eine Inklusionsunterstützung beantragen.
Zusätzlich bietet die Europäische Kommission kostenlose Online-Sprachtests und Sprachkurse für Erasmus-Studierende an, die helfen, die Sprachkenntnisse (Unterrichts- oder Arbeitssprache, Landessprache) zu verbessern.
Mehr Infos:
Erasmus+ Studienaufenthalt
Studierende, die ein Auslandsstudium an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen absolvieren, können um einen Erasmuszuschuss ansuchen. Erasmus-Studierende zahlen keine Studiengebühren an der Gasthochschule. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über das FH-Service International Relations. Free Movers und Studierende, die an Partnerhochschulen studieren, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen, können keinen Erasmuszuschuss beantragen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: Niamh Jones, International Relations
Weitere Infos: Outgoing Students > Erasmus/Joint Study
Erasmus+ Praktikumsaufenthalt
Studierende, die ein Auslandpraktikum (Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum) von mindestens 2 bis 12-monatiger Dauer im europäischen Ausland verbringen, können im FH-Service International Relations um einen Erasmuszuschuss ansuchen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: outgoingstudents@fhstp.ac.at
Weitere Infos: Auslandspraktikum
Swiss-European Mobility Programme
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum an einer Partnerhochschule)
Die Schweiz nimmt nicht mehr am Erasmus-Programm teil. Studienaufenthalte von Studierenden österreichischer Hochschulen an den Schweizer Partnerhochschulen werden durch das "Swiss-European Mobility Programme" mit monatlich ca. CHF 2000,– pro Semester (Währungsrechner) gefördert. Praktika, die direkt an einer Schweizer Hochschule stattfinden, werden mit monatlich CHF 420,– (Währungsrechner) gefördert. Die Auszahlung dieser Stipendien erfolgt direkt über die Schweizer Hochschulen.
Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfenbezieher*innen
(Auslandsstudium)
Studienbeihilfenbezieher*innen können bei Absolvierung eines Auslandssemesters "Auslandsbeihilfe" bei der Studienbeihilfenbehörde Wien beantragen.
Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie
- das Formular "SB-AS1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)" der Studienbeihilfenbehörde aus und schicken es gemeinsam mit der
- "Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums" (erhalten Sie vom FH-Service International Relations der FH St. Pölten)
an die Studienbeihilfenbehörde Wien.
Mehr Infos und Infos zur Höhe der Auslandsbeihilfe finden Sie hier.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Bachelorstudiums sind, können die Auslandsbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Das Antragsformular für die Auslandsbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Studienbeihilfenbehörde Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsbeihilfe seitens der Studienbeihilfenbehörde aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.
Erasmus-Studierende können ab dem Studienjahr 2019/20 Erasmus-Zuschuss und Auslandsbeihilfe gleichzeitig beziehen. Bei einer Statusänderung ist umgehend das FH Service International Relations per E-Mail zu informieren.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten muss das Formular "SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)" unterschrieben an die Studienbeihilfenbehörde Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).
Auslandsstipendien der Bundesländer
Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Das Land Niederösterreich vergibt Auslandsstipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2016 in Niederösterreich haben und ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum im Bachelor- bzw. Master-Erststudium absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert.
Einreichfrist: Der Förderantrag muss immer im Semester vor Antritt des Auslandsaufenthalts gestellt werden. Einreichungen sind im Zeitraum von 01.09. bis 15.07. des Folgejahres möglich.
Weitere Topstipendien-Förderschienen für Auslandsaufenthalte:
- Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland (für Master-Studierende)
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Sonderstipendium Exzellenz für Forschungsaufenthalte im Ausland
- Bachelor-/Masterstudium im Ausland
- Auslandsaufenthalt währen des PhD-Studiums
Mehr Infos: www.topstipendien.at
ARGE Donauländer Stipendium
(Auslandsstudium, Auslandspraktikum & internationale Vorhaben)
Förderung von Auslandsaufenthalten zum Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Kultur und Verwaltung von bis zu EUR 1.000,–.
Gefördert werden In- und Outgoing Mobilitäten ab einer Dauer von ca. zwei Wochen bis max. sechs Monate für Auslandsstudium, Auslandspraktikum und internationale Tätigkeiten in den vorhin genannten Bereichen. Stipendien können auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und des Hauptwohnsitzes in einer Mitgliedsregion der Arbeitsgemeinschaft Donauländer vergeben werden. Das Alterslimit liegt im Allgemeinen bei 35 Jahren.
Einreichfristen: 15. April und 15. September
Mehr Infos
Stipendien anderer Bundesländer
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z.B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des OeAD.
Marshallplanstipendium für Technik-Studierende in den USA
(Auslandsstudium & Forschungsaufenthalte)
Technik-Studierende, die ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Studium oder einen Forschungsaufenthalt an einer Universität/Forschungsinstitut in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben.
- Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,-
- Die Nominierung erfolgt im FH-Service International Relations. Vor der Nominierung müssen Studierende ein Forschungskonzept vorlegen.
Fristen für die Anmeldung und Einreichung des Research Papers beim FH-Service International Relations: 15. April (für Auslandsaufenthalte im Wintersemester), 15. Oktober (für Auslandsaufenthalte im Sommersemester).
Mehr Infos
E-Mail-Anfrage
Anleitung für die Bewerbung für ein Marshallplan-Stipendium: siehe eCampus.
FKTG-Stipendium für Studierende der Technik
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkulation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt.
Mehr Infos
Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademiker*innen. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beim Stipendienfonds beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.
Mehr Infos finden Sie hier.