Breadcrumbs
- Bewerbungsinfo
- Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen
Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen
Kosten des Studiums
Folgende Kosten fallen bei Bachelor- und Masterstudien an der Fachhochschule St. Pölten an:
- Studienbeitrag: EUR 363,36 pro Semester1
- ÖH-Beitrag: EUR 22,70 pro Semester
- Bachelor: EUR 120,- (Kopierbeitrag), EUR 30,- (Gebühr Campus Card)
- Master: EUR 80,- (Kopierbeitrag), EUR 20,- (Gebühr Campus Card)
1 Ausnahme: Studierende aus Drittstaaten
Von Studierenden aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 verfügen und die keine Staatsangehörige der EWR Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz oder Angehörige einer Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II Nr. 340/2013 sind, dürfen kostendeckende Beiträge eingehoben werden. Entsprechend dieser Ermächtigung wird von Drittstaaten ein Studienbeitrag von EUR 1.500,00 + ÖH-Beitrag eingehoben. Ausnahme: Studierenden aus der Ukraine wird der Studienbeitrag ab dem Sommersemester 2022 erlassen.
Für Studierende, die über einen anderen Aufenthaltstitel (z. B. „Daueraufenthalt – EU“, „Familienangehörige*r“, „Rot-Weiß-Rot-Karte“, Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, etc. ) verfügen, beträgt der Studienbeitrag pro Semester EUR 363,36. Der Aufenthaltstitel muss nachgewiesen werden, indem dieser in der Online-Bewerbung hochgeladen wird.
Bitte beachten Sie außerdem: Von Studierenden aus Drittstaaten heben wir eine Kaution von EUR 200,– ein. Für nähere Infos dazu scrollen Sie bitte nach unten.
Abhängig vom Studiengang ist mit Kosten für
- erforderliche persönliche Lehrmittel (z. B. Fachliteratur)
- ergänzende Lehrveranstaltungen (z. B. Exkursionen, Studienreisen, Freifächer)
- Konferenz- und Tagungsbesuchen
zu rechnen.
Die Kosten der Weiterbildungs-Angebote finden Sie beim jeweiligen Hochschullehrgang.
Weitere Kostenpunkte
- Wohnmöglichkeit in St. Pölten ab EUR 250,– pro Monat
- Essen und Trinken: ca. EUR 250,– pro Monat
- Optional bietet die FH St. Pölten auch noch ein Sportprogramm an
- Mitgliedschaft FH Sportverein EUR 15,– pro Semester
- Pro Sportart zwischen EUR 15,– und EUR 50,– pro Semester
Erleichterungen für Bewerber*innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
Für das Sommersemester 2023 bzw. Wintersemester 2023/24 ergeben sich folgende Erleichterungen für Bewerber*innen mit Staatsbürgerschaft sowie Zugangsvoraussetzungen aus der Ukraine:
- Erlass der Kaution in Höhe von EUR 200,– für die Überprüfung der Unterlagen
- Fehlender Deutschnachweis B2 – bei vorhandenen Deutschkenntnissen können diese auch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geprüft werden
- Der Nachweis über einen aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich muss bis zu Beginn des Studiums vorliegen.
- Liegt ein in Österreich ausgestellter gültiger Aufenthaltstitel „Vertriebene“ vor, gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen anstatt der Fristen für Angehörige aus Drittstaaten.
Allgemeine Stipendien und finanzielle Unterstützung
Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium
Die Studienbeihilfebehörde bietet Infos, Beratung und Service zu Stipendien, Beihilfen, Studieren mit Kind, Studieren im Ausland, etc.
AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen
Informationen und Beratung zu Förderungen für Studierende, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Studienberechtigungs-, Berufsreifeprüfungen etc.
NÖ Top Stipendien
Studierenden an Fachhochschulen oder Universitäten stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.
Förderungen des Landes NÖ
Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich für Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfungen, Studierende, etc.
Hochschulatlas NÖ
Informationen über das Studienangebot in Niederösterreich.
Familienbeihilfe
Beihilfe für Studierende bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund
Mit seinen Stipendien unterstützt der Österreichische Integrationsfonds Organisationen und Talente mit Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen.
Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50 Prozent verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
Leistungsstipendium der FH St. Pölten
Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat.
- Ausschreibung Leistungsstipendien 2021/22 (PDF)
- Weitere Informationen: bmbwf.gv.at
Zusätzliches Leistungsstipendium für internationale Regelstudierende mit erhöhtem Studienbeitrag (Drittstaatenangehörige)
Tuition Fee Waiver für die Studiengänge Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research
- In den Studiengängen Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research erfolgt jährlich eine Rückerstattung des erhöhten Studienbeitrags an die besten Studierenden eines Semesters.
- Die volle Differenz erhalten Studierende mit dem besten Notendurchschnitt im Semester. Studierenden mit dem zweit- bzw. drittbesten Notendurchschnitt wird die halbe Differenz rückerstattet. Bei Vorliegen von mehreren gleichen Notendurchschnitten erfolgt eine entsprechende Aufteilung.
- Einreichfrist: 01.10.–30.11. einmal jährlich für Winter- und Sommersemester, die Rückerstattung erfolgt pro Semester
- Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:
- Bachelor Creative Computing: Anna Lettner-Seisl, E: anna.lettner-seisl@fhstp.ac.at
- Master Cyber Security and Resilience sowie Master Digital Innovation and Research: Barbara Friedl, barbara.friedl@fhstp.ac.at
Förderstipendien Studiengänge Medientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies
An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment.
Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:
- Brigitte Hagenauer, MA Departmentassistentin
- E-Mail: brigitte.hagenauer@fhstp.ac.at
NÖ Bonus – Semesterticket
Zuschuss zu den Fahrtkosten von max. EUR 100,– pro Semester
ÖH – Sozialfonds
Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.
Städte und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien.
Weitere Informationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen.
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung
Das s Bauspardarlehen für Aus- und Weiterbildung verschafft finanziellen Spielraum.
Antrag auf Erlass/Rückerstattung
Ein Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen ist unter bestimmten Umständen möglich. Dazu zählen unter anderem:
- ein festgestellter Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent (im Falle eines ordentlichen Studiums),
- länger andauernde (schwere) Erkrankung, die ein weiteres Studium nicht möglich macht,
- Schwangerschaft,
- Privatkonkurs,
- sonstige unvorhersehbare gleichartige Gründe wie z. B. Pflegebedarf von nahen Angehörigen.
Der Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen beim CSC gestellt werden.
Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen (Download PDF)
Berufsbegleitendes Studium
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ist ein Angebot für Arbeitnehmer*innen, sich zum Zweck einer Aus- oder Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dass das Dienstverhältnis aufgelöst werden muss.
Freistellung gegen Entfall der Bezüge
Für Arbeitnehmer*innen in privatrechtlichen Dienstverhältnissen.
Mehr Infos: Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmer*innen, Ihre Dienstzeit zum Zweck der Aus- und Weiterbildung zu reduzieren.
Weiterbildung
Steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten als Werbungskosten
Ausbildungskosten können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fort- oder Ausbildung im verwandten Beruf gemacht wird oder eine umfassende Umschulung darstellt.
Auch Arbeitslosengeldbezieher*innen können Aus- und Fortbildungskosten bzw. Umschulungskosten steuerlich absetzen.
Absetzbar sind folgende Kosten:
- Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige PC-Nutzung, etc.)
- Fahrtkosten
- Allenfalls Taggelder (für die ersten fünf Tage, falls der Kurst nicht am Wohnort bzw. Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Es kann jedoch nur die Differenz der Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungskosten beantragt werden, welche sich der Höhe der Beiträge abzüglich aller Förderungen ergibt.
NÖ Bildungsförderung NEU
Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft; Arbeitnehmer*innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; Arbeitnehmer*innen, die Weiterbildungsgeld beziehen; Wiedereinsteiger*innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben und öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
- Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich
- Berufsspezifische Weiterbildung bei einem zertifizierten oder anerkannten Bildungsträger
- Mindestens 75 % Anwesenheit bei der Weiterbildung oder ein positiver Abschluss
- Monatliches Bruttoeinkommen darf die Höchstgrenze nicht übersteigen
- Es werden nur persönlich entstandene Kosten abzüglich Dienstgeber oder sonstiger Zuschüsse gefördert.
- Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,– Förderung in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. 30 % werden nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung überwiesen und 70 % nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. des positiven Abschlusses.
Bildungsteilzeit
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin beschäftigt
- Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Herabsetzung der Arbeitszeit von mindestens 25% und maximal 50%
- Dienstverhältnis muss trotz der Herabsetzung der Arbeitszeit mindestens zehn Wochenstunden betragen
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zehn Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungsteilzeit kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von 24 Monaten in Anspruch genommen werden, wobei es freisteht, wie die 24 Monate aufgeteilt werden. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt EUR 0,82 pro jede Stunde, welche von der Arbeitnehmer*in reduziert wird. Das Bildungsteilzeitgeld wird vom AMS ausbezahlt.
Bildungskarenz
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei der selben Arbeitgeber*in beschäftigt
- Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zwanzig Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungskarenz kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von mindestens zwei bis längstens 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer*innen können diese 12 Monate Bildungskarenz auf einmal oder in Teilen vereinbaren, wobei die Dauer eines Teiles mindestens 2 Monate betragen muss. Die oben genannte vierjährige Rahmenfrist beginnt mit dem Antritt der Bildungskarenz bzw. des ersten Teiles der Bildungskarenz zu laufen.
Stipendienstellen anderer Bundesländer
Informieren Sie sich bei den Stipendienstellen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
Auslandsstudium
Master- und Doktoratsstudien
Erhalt einer Studienbeihilfe
Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). Hier finden Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst.
AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten
Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederösterreich ansuchen.
NÖ Sozialstipendien
Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, die eine soziale Bedürftigkeit aufweisen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Infos zu den NÖ Sozialstipendien
Johann-Böhm-Fonds
Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die Arbeitnehmer*innen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,– dotiert sind.
netidee.at
netidee ist Österreichs größte Internetförderaktion, die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanziert wird. Die Stiftung setzt sich für Transparenz, Freiheit und gesellschaftlichen Mehrwert im Internet ein und fördert Open Source bzw. Open Access/Creative Commons Vorhaben. Jährlich werden bis zu EUR 10.000,– an Studierende österreichischer Studienrichtungen für ihre Abschlussarbeiten zum Thema Internet vergeben (für Diplomarbeiten & Masterarbeiten EUR 5.000,–).
talent.awards
talent.awards bietet Studierenden, Absolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Gründer*innen eine umfassende Auswahl an nationalen und internationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbewerben und Ausschreibungen.
Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis
Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlossene Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der Integration von Migrant*innen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Kernthema aus.
ÖAW Stipendien
Diverse Förderungen für Dissertant*innen und junge Wissenschaftler*innen.
FH-Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung
Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert: vollversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete sowie Wiedereinsteiger*innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen, Personen nach der Elternkarenz).
Bildungsbonus Spezial - Berufsreifeprüfung
Gefördert wird die Absolvierung von Teilmodulen der Berufsreifeprüfung.
Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang
Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 10 Übungseinheiten) für die Fachhochschule, ein Kolleg oder einen Aufbaulehrgang. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.
Nostrifikation, Anerkennung, Gleichhaltung
Gefördert werden Kosten, die für die Ausstellung eines Bescheides bzw. Gutachtens für Nostrifikationen, Nostrifizierungen, Anerkennungen und Gleichhaltungen (z.B. Verwaltungsgebühren etc.) angefallen sind. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.
Förderungen der Gewerkschaft
Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird.
Für Drittstaatenangehörige: Kaution für Prüfung der Dokumente
Betrifft Bewerbungen von Personen außerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes
Bitte beachten Sie: Wir heben eine Kaution in Höhe von EUR 200,– ein von jenen Studienwerber*innen,
- welche sowohl die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates vorweisen
- als auch die geforderten Zugangsvoraussetzungen in einem Drittstaat erworben haben.
Ablauf: Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung per E-Mail bzw. Message über die Onlinebewerbung. Erst nach vollständigem Eingang der Kaution werden Ihre Bewerbungsunterlagen durch uns geprüft.
Wichtig: Schicken Sie Ihre Onlinebewerbung rechtzeitig ab, um bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (30.04.) alle notwendigen Schritte abschließen zu können (inkl. Überweisung der Kaution). Wir empfehlen: mind. 2 Wochen vor Fristende.
Sehen Sie dazu auch unsere AGB betreffend Kaution (Download PDF)